Auto & Kosten
Km-Geld oder Pendlerpauschale, die Führung von Fahrtenbüchern oder die „Absetzbarkeit von Absätzen“ für km-Geld-Bezieherinnen, die zu Fuß unterwegs sind. Was „geht“, was geht nicht (und fährt daher)? Eine begriffliche Klärung.
Km-Geld
Hier handelt es sich um eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung des privaten Fahrzeugs für Dienstfahrten anfallen. Durch den Km-Geld-Satz sollen etwa Wertverlust des Fahrzeugs, Benzin und Öl, Wartung und Reparaturen usw. abgedeckt werden. Die aktuellen Km-Geld-Sätze betragen für PKW 0,42 €, für Motorräder über 250 ccm Hubraum 0,24 € (darunter 0,14 €) für Mitfahrer 0,05 € und für Fahrradfahrten oder die Anreise zu Fuß 0,24 € für die ersten 5 km, danach 0,47 €. Zum Nachweis dieser Fahrten an die Finanzbehörde ist ein Fahrtenbuch zu führen.
Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch sollte die Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten sowie der Privatfahrten enthalten, eine fortlaufende und übersichtliche Gestaltung vorweisen und Datum, Ausgangs- und Zielpunkt, die zurückgelegte Distanz in km sowie den Zweck der Fahrt beinhalten (außer bei Privatfahrten). Es wird empfohlen, ein Fahrtenbuch handschriftlich zu führen, da in elektronischer Form die Gefahr besteht, dass Daten gelöscht und hinzugefügt werden könnten.
Pendlerpauschalen
Grundsätzlich werden Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Unter gewissen Voraussetzungen können jedoch auch das kleine und große Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden.
siehe auch: Pendlerförderungen (03/2013)
Das kleine Pendlerpauschale steht zu, wenn der Transport durch Massenverkehrsmittel gegeben ist. Die Entfernung muss jedoch mindestens 20 km betragen, das Pauschale beträgt dann 52,50 € im Monat.
pro Monat | Jahr | |
20 km bis 40 km: | 52,50 € | 630 € |
40 km bis 60 km: | 103,50 € | 1.242 € |
Über 60 km: | 154,75 € | 1.857 € |
Das große Pendlerpauschale kann dann in Anspruch genommen werden, wenn die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht möglich ist. Hier können schon ab 2km Entfernung 28,50 € im Monat bezogen werden.
pro Monat | Jahr | |
0 km bis 20 km: | 28,50 € | 342 € |
20 km bis 40 km: | 113 € | 1.356 € |
40 km bis 60 km: | 196,75 € | 2.361 € |
Über 60 km: | 281 € | 3.372 € |
Es gibt zwei Wege, eine Pendlerpauschale zu beantragen: Entweder direkt bei der Arbeitgeberin per Formular L34 oder im Zuge der Arbeitnehmerinnenveranlagung bzw. der Einkommenssteuererklärung L1 oder E1.
Quellen/Links:
(Dominik Gocumyan) 03/10
siehe auch: Neuerungen 2013 (10/2012), Steuerbasics unter Punkt „Lohnsteuer“, Excel-Fahrtenbuch-Vorlage