Für die KUNDEN der Sozialversicherungen finden die Kassen neue Wege der Mitteilungen.
Schlagwort: USP
Mein Postkorb – dein Postkorb – mein USP
Die Digitalisierung schreitet voran – und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gibt Neuerungen für Unternehmer ab dem 1. Jänner 2020 bekannt. Ab da wäre die Teilnahme an der elektronischen Zustellung von Behörden an Unternehmer verpflichtend. Das Internetportal dazu heißt USP.
Neu im USP: Die elektronische Rechnung an den Bund
Ab 1. Jänner sind Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an Bundesdienststellen (siehe www.bbg.gv.at) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensserviceportal („USP“) zu übermitteln.