Rückwirkend mit September 2021 wurde die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit eingeführt. Damit wird geregelt, dass Arbeitnehmerinnen im Zeitraum von September bis Ende Dezember 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ein bezahlter Dienstfreistellungsanspruch im Ausmaß von bis zu drei Wochen gewährt wird.
Schlagwort: Sonderbetreuungszeit
Ab 1. September 2021 wieder zurück: Die Sonderbetreuungszeit
Ab 01.09.2021 bis 31.12.2021 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, wenn …
Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten
Arbeitnehmerinnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen bzw. Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, sollen zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen bei laufendem Arbeitsverhältnis haben.