ie Senkung des Steuersatzes der 2. Tarifstufe von 35% auf 30% tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft. Für das Kalenderjahr 2022 bedeutet das, wenn die Lohnsteuer durch Abzug eingehoben wird, dass auf Lohnzahlungszeiträume ab 1.1.2022 ein Mischsteuersatz von 32,5% anzuwenden ist.
Schlagwort: Lohnsteuer
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Tarifstufe von 35 auf 30 % gesenkt. Um die Berechnung zu vereinfachen wird ab Jänner 2022 ein Mischsteuersatz von 32,5 % angewandt.
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