Rückwirkend mit September 2021 wurde die Phase 5 der Sonderbetreuungszeit eingeführt. Damit wird geregelt, dass Arbeitnehmerinnen im Zeitraum von September bis Ende Dezember 2021 unter bestimmten Voraussetzungen ein bezahlter Dienstfreistellungsanspruch im Ausmaß von bis zu drei Wochen gewährt wird.
Schlagwort: Kinderbetreuung
Kurz notiert
Neues Formular für die UVA Ab 2014 gibt es in den Umsatzsteuervoranmeldungen eine Erleichterung: ab sofort ist die Angabe der Vorsteuern aus KFZ sowie der Vorsteuern aus Gebäuden nicht mehr erforderlich. Umsatzsteuerpflicht für Arbeitsmediziner Nach den einheitlichen EU-Richtlinien sind nur Heilbehandlungen umsatzsteuerbefreit. Die Tätigkeiten der Arbeitsmediziner sind jedoch umsatzsteuerpflichtig (mit 20% MWSt), außer es handelt sich um […]
Benachteiligung von Kindern wegen ihres Geburtsdatums: Familienplanung einmal anders?
Seit Juli 2011 besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe grundsätzlich nur noch bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Eine Ausnahme greift dann, wenn eine Jugendliche ihr mindestens zehnsemestriges Studium spätestens in dem Jahr beginnt, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet.
Absetzbarkeit von Verpflegungs- als Kinderbetreuungskosten
Bereits seit 1.1.2009 können Kinderbetreuungskosten (grundsätzlich für Kinder bis zur Vollendung des 10., für behinderte Kinder des 16. Lebensjahres) als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Jedoch galten Verpflegungskosten nach der bisherigen Ansicht der Finanzverwaltung nicht als abzugsfähig, was sich mit 28.7.2011 geändert hat. Nunmehr können sowohl die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung als auch jene […]