Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 27,5% kommt grundsätzlich für alle ab 1.1.2016 zufließenden Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Gewinnausschüttungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, Zuwendungen von Privatstiftungen, u.ä.) zur Anwendung. Lediglich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen bleibt die Kapitalertragsteuer von 25% erhalten.
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Änderungen für Kapitalgesellschaften: Beschränkung der Rückzahlungen von Gesellschaftereinlagen
Die Steuerreform bringt Neuerungen für Kapitalgesellschaften. Bisher konnten sowohl die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter frei bestimmen, ob eine Gewinnausschüttung oder eine Einlagenrückzahlung erfolgen soll.