Ab 1.1.2024 werden die monetären Größenmerkmale Umsatz und Bilanzsumme um 25% angehoben. Unverändert bleibt das Größenmerkmal der Arbeitnehmeranzahl. Werden zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- bzw. unterschritten, gelten für das Folgejahr die Rechtsfolgen der neuen Größenklasse.
Schlagwort: Kapitalgesellschaften
Neue Bilanzierungsregeln 2016
Mit dem RÄG (Rechnungslegungsänderungsgesetz) 2014 wurden die Bestimmungen für alle Unternehmungen geändert, die verpflichtend eine Bilanz erstellen. Wir geben hier einen kurzen Überblick.
Erhöhung der Kapitalertragsteuer und Immobilienertragsteuer
Die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 27,5% kommt grundsätzlich für alle ab 1.1.2016 zufließenden Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Gewinnausschüttungen, Anleihezinsen, Kapitalgewinne, Zuwendungen von Privatstiftungen, u.ä.) zur Anwendung. Lediglich für Bankguthaben und Sparbuchzinsen bleibt die Kapitalertragsteuer von 25% erhalten.
Änderungen für Kapitalgesellschaften: Beschränkung der Rückzahlungen von Gesellschaftereinlagen
Die Steuerreform bringt Neuerungen für Kapitalgesellschaften. Bisher konnten sowohl die Geschäftsführung als auch die Gesellschafter frei bestimmen, ob eine Gewinnausschüttung oder eine Einlagenrückzahlung erfolgen soll.