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Neues in FinanzOnline

Für einen Steuerpflichtigen, der seinem steuerlichen Vertreter keine Zustellvollmacht erteilt hat, werden seit 1.1.2013 Steuerbescheide elektronisch in die DataBox zugestellt, außer der FinanzOnline-Teilnehmer verzichtet ausdrücklich darauf. Damit beginnt unabhängig davon, ob das jeweilige Dokument in der DataBox durch den FinanzOnline-Teilnehmer geöffnet wird, der Fristenlauf für die rechtzeitige Einbringung einer Berufung.

Mit FinanzOnline kommt das Amt zu Ihnen!

FinanzOnline bietet Ihnen die Möglichkeit bequem von zu Hause aus Ihre Arbeitnehmerveranlagung oder Steuererklärung durchzuführen. Dafür benötigen Sie lediglich einen Internetanschluss. Nach Aufruf der Seite https://finanzonline.bmf.gv.at/ erfolgt der Einstieg zu FinanzOnline entweder mit einer vorhandenen Bürgerkarte oder indem Sie sich online registrieren lassen. Bei der Online-Erstanmeldung erhalten Sie nach einigen Tagen per RSa-Brief Ihre Zugangsdaten. […]

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