Neuerungen in der Liebhabereiverordnung

Die LVO legt bestimmte Betrachtungszeiträume fest, in deren Rahmen eine Prognoserechnung aufgestellt werden muss, um zu beurteilen, ob eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorliegt. Dieser Betrachtungszeitraum für den geplanten Totalüberschuss der entgeltlichen Gebäudeüberlassung („große Vermietung“) sowie bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten („kleine Vermietung“) wurde mit der Aktualisierung der LVO um jeweils fünf Jahre verlängert.

Bauen für die Zukunft

Am 20.3.2024 wurde vom Nationalrat ein Konjunkturpaket für den Wohnbau beschlossen. Eine wesentliche steuerliche Maßnahme ist die befristete Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) im Neubau. Um diese beanspruchen zu können, müssen Wohngebäude dem klimaaktiv Gebäudestandard in Bronze entsprechen. Weiters gibt es bei Sanierungsmaßnahmen verbesserte Abschreibmöglichkeiten, einen Ökozuschlag sowie die Abschaffung von Nebengebühren.

Änderungen beim Dienstzettel

Seit 28.03.2024 gelten für Neueintritte bzw. neu auszustellende Dienstzettel und Dienstverträge von echten und freien Dienstnehmerinnen neue Mindestinformationen, über die jede Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin unterrichten muss aufgrund der Umsetzung des Art 4 der neuen EU-Transparenz-RL (RL 2019/1152). 

Wenn ein Gebäude/eine Wohnung zuerst betrieblich genutzt und dann privat verwendet wird

Ein Betriebsgebäude, etwa eine Werkstätte einer Handwerkerin, kann durch die Veränderung im Lebenszyklus des Betriebes oder der Lebensumstände der Unternehmerin auch mal fortan privat weiterverwendet werden. Besonders, wenn es sich um eine sog. gemischte Nutzung des Gebäudes handelt: ein Teil ist gewerblich, ein anderer Teil ist Wohnfläche.

ORF-Beitrag für Betriebe

Mit dem Jahr 2024 wird die bisherige GIS-Gebühr durch den ORF-Beitrag ersetzt. Im betrieblichen Bereich ist dieser von Unternehmer iSd § 3 KommStG 1993, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben, jährlich zu entrichten.

Flexible Kapitalgesellschaft – eine neue Chance für Start-ups

Mit dem FlexKapGG wird eine neue Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geschaffen, die auf dem Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) unter Einbeziehung von einzelnen flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Recht der Aktiengesellschaft (AG) aufbaut. Ab 1.1.2024 können GmbHs in flexible Kapitalgesellschaften (FlexCo) umgewandelt und neue FlexCo gegründet werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Neuerungen der FlexCo überblicksmäßig dargestellt:

Registrierkassenpflicht

Seit 2016 gilt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht für Bareinnahmen. Betriebe sind grundsätzlich dann zur Verwendung einer Registrierkasse (d.h. eines elektronischen Aufzeichnungssystems zur Einzelerfassung der Barumsätze) verpflichtet, wenn:

Homeoffice-Pauschale 

Ab dem Jahr 2021 können von Arbeitgeber:innen zur Abgeltung von Mehrkosten maximal 3 Euro pro Tag an Arbeitnehmer:innen im Homeoffice ausgezahlt werden. Für höchstens 100 Homeoffice-Tage (also max. 300 Euro) bleiben die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Umsatzsteuerzinsen: Was bedeutet das für mich?

Lange gab es in Österreich keine Regelung darüber, wie mit finanziellen Verlusten durch verspätete Auszahlungen von Vorsteuerguthaben verfahren wird. Auf Drängen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Hinweis auf die Wahrung der Neutralität der Mehrwertsteuer, wurden im Rahmen des Abgabenänderungsgesetztes 2022 (AbgÄG 2022 – BGBl I Nr. 108/2022, kundgemacht am 19.07.2022) nun Umsatzsteuerzinsen gemäß § 205c BAO eingeführt. Durch diese Novelle besteht nun eine Verzinsung von Gutschriften aus der Umsatzsteuer, jedoch auch für Nachforderungen.

BMF-Erlass: Zinsanpassungen

Nachdem jahrelang das Zinsniveau niedrig blieb und nur kurzzeitig Zinssatzanpassungen bzw. -aussetzungen durch die COVID-19-Pandemie erfolgten,  wird nun durch den Beschluss des EZB-Rates der Basiszinssatzes um 0,5% erhöht.

Energiegutschein

Die österreichische Bundesregierung möchte mit dem sogenannten Energiegutschein einen Energiekostenausgleich schaffen, der die gestiegenen Preise abfedern soll.

Nach oben