Die LVO legt bestimmte Betrachtungszeiträume fest, in deren Rahmen eine Prognoserechnung aufgestellt werden muss, um zu beurteilen, ob eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorliegt. Dieser Betrachtungszeitraum für den geplanten Totalüberschuss der entgeltlichen Gebäudeüberlassung („große Vermietung“) sowie bei der Vermietung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten („kleine Vermietung“) wurde mit der Aktualisierung der LVO um jeweils fünf Jahre verlängert.
Kategorie: Vermieter
Bauen für die Zukunft
Am 20.3.2024 wurde vom Nationalrat ein Konjunkturpaket für den Wohnbau beschlossen. Eine wesentliche steuerliche Maßnahme ist die befristete Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) im Neubau. Um diese beanspruchen zu können, müssen Wohngebäude dem klimaaktiv Gebäudestandard in Bronze entsprechen. Weiters gibt es bei Sanierungsmaßnahmen verbesserte Abschreibmöglichkeiten, einen Ökozuschlag sowie die Abschaffung von Nebengebühren.
„Airbnb“ und die Bauordnungsnovelle 2023
m Rahmen der Bauordnungsnovelle 2023 in Wien soll es zu Einschränkungen der touristischen Kurzzeitvermietung kommen. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass der Wiener Bevölkerung nicht in noch größerem Ausmaß Wohnungen entzogen werden.
Steuerliche Behandlung von Hilfen für die Ukraine
Der Krieg in der Ukraine hat bei Österreichs Bürger und Unternehmen eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Für das Bereitstellen von Geld- oder Sachwerten zur Hilfeleistung oder das Spenden an begünstigte Organisationen sieht der Gesetzgeber Begünstigungen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuer vor.
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
Ab 1. Juli 2022 wird die 2. Tarifstufe von 35 auf 30 % gesenkt. Um die Berechnung zu vereinfachen wird ab Jänner 2022 ein Mischsteuersatz von 32,5 % angewandt.
Sind Corona-Hilfsgelder an Unternehmen steuerfrei?
Nach dem 3. COVID-19 – Gesetz sind alle Zuwendungen zur Bewältigung der Covid-Krisensituation sind steuerfrei. Ab dem 1. März 2020, Dauer derzeit unbegrenzt, aber mit interessanten Details.
COVID-19
Aus Anlass der Corona-Notstandsmaßnahmen möchten wir Ihnen, liebe Klientinnen und Klienten, folgende Neuigkeiten mitteilen:
Neuorganisation der Finanzverwaltung
Anstatt der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung umfasst das BMF ab 1.7.2020 künftig nur mehr fünf Ämter: das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Das Finanzamt Österreich ist für „private Steuerzahlerinnen“ […]
Ein steuerrechtlicher Blick auf Airbnb & Co
Wer eine Eigentums- oder Mietwohnung kurzzeitig zu touristischen Zwecken vermieten möchte, wie das beispielsweise über die Internetplattform Airbnb der Fall ist, muss zahlreiche – auch steuerliche! – Regelungen beachten.
STEUERnews 2018 – Ein Rundblick, was das neue Jahr bringt
Manches Neues wurde noch von der alten Regierung auf den Weg gebracht oder verfassungsrechtlich geklärt worden, und anderes ist in der neuen Legislaturperiode geplant.
Immobilien: Abschreibung und Grundanteil neu
Die Steuerreform 2015/2016 enthielt unter anderem bei der Abschreibung von Immobilien eine Reihe von Änderungen.
STEUERreform 2015/16 – für Vermieter und Betriebsgebäude
Dieses Kapitel zählt, was die Steuerreform betrifft, eher zur sog. Gegenfinanzierung. Das bedeutet, dass sich einige Steuerzahler eher auf höhere Steuern, weil niedrigere Absetzbeträge, einstellen müssen.
Wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr
Mit dem Zahlungsverzugsgesetz sind am 16.3.2013 einige wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft getreten. Ziel dieser Neuerungen ist eine Verbesserung der Zahlungsmoral der Unternehmerinnen.
Wer darf ab 2010 eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen?
Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010 wurde die Umsatzgrenze für die Rechnungslegungspflicht (Buchführungs- und Bilanzierungspflicht) angehoben.Ab dem Jahr 2010 werden Unternehmerinnen bei Überschreiten der Umsatzgrenze iHv 700.000 € (bisher: 400.000 €) in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr rechnungslegungspflichtig.
Schenkungsmeldesgesetz – Auswirkungen auf Grundstücke und deren Besitzerinnen
siehe auch: Basics: Anzeigepflicht bei Schenkungen (12/2011) Im Zuge der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Jahr 2008 wurden die Bestimmungen über die Abschreibung von Gebäuden geändert. Dies betrifft Personen, die in der Vermietung tätig sind. Hier ein Überblick: