ArbeitnehmerInnen, die im Dezember 2021 sowie mindestens 10 Monate während der Covid-19-Pandemie in Kurzarbeit waren, können eine Einmalzahlung in Höhe von 500 € beantragen.
Kategorie: Covid-19
Härtefall-Fonds Phase 4
Die Antragstellung ist vom 1.12.2021 bis 02.05.2022 für weitere fünf Betrachtungszeiträume möglich: November 2021 bis März 2022. In diesem Zeitraum ist auch eine rückwirkende Antragstellung für alle Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich.
Lockdown ab 22.11.: Wirtschaftshilfen verlängert
Aufgrund des Lockdowns ab 22.11.2021 werden einige Wirtschaftshilfen verlängert.
Verlängerter Verlustersatz
Mittels Verordnung wurden die Details über die Verlängerung des Verlustsatzes veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:
Verlängerung Ausfallbonus (Ausfallbonus II)
Das BMF hat mittels Verordnung die Verlängerung des Ausfallbonus (Ausfallbonus II) konkretisiert.
Corona-Kurzarbeit in Phase 5
Seit 01.07.2021 ist das Kurzarbeitsmodell in Phase 5, woraus sich die folgenden Änderungen ergeben:
Homeoffice
Steuerliche Regelungen sowie arbeitsrechtliche Aspekte zum Homeoffice
Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmerinnen mit Betreuungspflichten
Arbeitnehmerinnen, die Kinder bis zum 14. Lebensjahr oder Menschen mit Behinderungen betreuen müssen bzw. Angehörige pflegebedürftiger Personen sind, sollen zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021 einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im Ausmaß von bis zu vier Wochen bei laufendem Arbeitsverhältnis haben.
Corona-Prämie
Das EStG sieht eine Steuer- und Beitragsbefreiung von Bonuszahlungen und Zulagen bis zu 3.000€ vor (in Form von Bargeld oder auch Gutscheinen), die im Kalenderjahr 2020 an Beschäftigte für ihren Einsatz während der Corona-Krise gewährt werden.