Kategorie: Betriebe

Neue Größenklassen ab 1.1.2024

Die Einstufung der Kapitalgesellschaften in kleinst, klein, mittelgroß und groß hat unmittelbare Auswirkung auf die Berichts- und Prüfpflicht des Unternehmens. So müssen Kleinstkapitalgesellschaften keinen Anhang erstellen und kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht.

Wenn ein Gebäude/eine Wohnung zuerst betrieblich genutzt und dann privat verwendet wird

Ein Betriebsgebäude, etwa eine Werkstätte einer Handwerkerin, kann durch die Veränderung im Lebenszyklus des Betriebes oder der Lebensumstände der Unternehmerin auch mal fortan privat weiterverwendet werden. Besonders, wenn es sich um eine sog. gemischte Nutzung des Gebäudes handelt: ein Teil ist gewerblich, ein anderer Teil ist Wohnfläche.

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