Kategorie: ArbeitnehmerInnen

Jährliche Pflegegelderhöhung ab 01.01.2020

Das Pflegegeld wurde im Jahr 1993 eingeführt und hat aufgrund des Fehlens einer laufenden Valorisierung stetig an Wert verloren. Die letzte Erhöhung des Bundespflegegeldes in allen Pflegegeldstufen fand im Jänner 2016 statt und betrug 2%. Mit 01.01.2020 wird die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit dem jeweiligen Pensionsanpassungsfaktur nach dem ASVG erfolgen. Die daraus resultierenden Beträge […]

Neuorganisation der Finanzverwaltung

Anstatt der Steuer- und Zollkoordination, der 40 Finanz- und 9 Zollämter, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung umfasst das BMF ab 1.7.2020 künftig nur mehr fünf Ämter: das Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe, das Zollamt Österreich, das Amt für Betrugsbekämpfung und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Das Finanzamt Österreich ist für „private Steuerzahlerinnen“ […]

Neuregelung des Papamonats

Änderungen im Väter-Karenzgesetz (VKG) haben dazu geführt, dass einem Dienstnehmer, der dies verlangt, nunmehr im Zeitraum zwischen der Geburt seines Kindes und dem Ablauf des Beschäftigungsverbotes der Mutter eine einmonatige Freistellung (Papamonat) zu gewähren ist. 

Auto & Kosten

Km-Geld oder Pendlerpauschale, die Führung von Fahrtenbüchern oder die „Absetzbarkeit von Absätzen“ für km-Geld-Bezieherinnen, die zu Fuß unterwegs sind. Was „geht“, was geht nicht (und fährt daher)? Eine begriffliche Klärung.

Ausweitung der Förderungen für Pendler

siehe auch: Jobticket (06/2013)  Als Abgeltung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte stehen rückwirkend ab 1.1.2013 neben dem Verkehrsabsetzbetrag iHv 291 € und dem Pendlerpauschale der neueingeführte Pendlereuro und der Pendlerausgleichsbetrag zu. Pendlerpauschale für TeilzeitkräfteDie Höhe des Pendlerpauschales bleibt unverändert, bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels ab 20 km 58 €, ab 40 km 113 €, über 60 km […]

ALV-Beiträge für Personen ab 58 Jahren

Bisher mussten für Personen ab 58 Jahren keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt werden. Diese Regelung wird seit 1.7.2011 jedoch vorübergehend (bis zum 1.1.2016) ausgesetzt. Personen, die spätestens am 1.6.1953 geboren wurden und somit schon vor dem 1.7.2011 einer beitragsfreien Gruppe angehörten, sind von dieser Änderung allerdings nicht betroffen.

Die Arbeitnehmerinnenveranlagung

„Veranlagung“ nennt sich das amtliche Verfahren zur Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens eines Kalenderjahres. Daraus folgt die Festsetzung der Einkommensteuer. Als Arbeitnehmerin bezahlen Sie bereits monatliche Steuer in Form der Lohnsteuer, die Ihre Arbeitgeberin einbehält und dem Fiskus abführt. Dabei werden die monatlichen Einkünfte eines Dienstverhältnisses versteuert. Pauschale Werbungskosten in Höhe von 132 € und pauschale Sonderausgaben […]

Nach oben