Klimafreundlicher Umbau von vermieteten Wohngebäuden wird unterstützt
Für die Jahre 2024 und 2025 steht Vermietern ein Öko-Zuschlag für thermisch-energetische Sanierungen oder für den Austausch fossiler Heizsysteme durch klimafreundliche zu.
Für im Bereich „thermische Sanierung“ oder „Heizkesseltausch“ vorgenommene Investitionen können Vermieter von Wohnungen einen zusätzlichen 15%igen Öko-Zuschlag auf die getätigten Aufwendungen geltend machen.
- Thermisch-Energetische Sanierung: darunter versteht man etwa Gebäudedämmung, Austausch von Außenfenstern und –türen, Dach- oder Fassadenbegrünung
- Wechsel auf ein klimafreundliches Heizsystem: darunter fällt der Einbau von z.B Wärmepumpen, Holz(Pellets)zentralheizungen oder Fernwärmeanschlüsse anstelle von Öl- oder Gasheizungen
Es wird damit eine vergleichbare Unterstützung geschaffen, die privaten Bewohnern durch das Öko-Sonderausgabenpauschale zusteht. Jedoch im Unterschied zum persönlichen Bereich ist die Gewährung einer öffentlichen Förderung hier keine Voraussetzung.
Der Öko-Zuschlag ist entweder als 15%ige Erhöhung von Erhaltungsaufwendungen oder von Herstellungsaufwendungen möglich, jedoch bei Herstellungen, die langfristig abschreibbare Aufwendungen sind, nur, wenn das Projekt spätestens im Jahr 2025 abgeschlossen ist.
Diese Regelung gilt sowohl für Vermietungen im Privatbereich (Vermietung & Verpachtung) als auch im betrieblichen Bereich (gewerbliche Einkünfte).
Für den betrieblichen Bereich ist die doppelte Inanspruchnahme des sog. Öko-Investitionsfreibetrags und des Öko-Zuschlags nicht möglich.
(Marina Polly) 12/24