ORF-Beitrag für Betriebe

Mit dem Jahr 2024 wird die bisherige GIS-Gebühr durch den ORF-Beitrag ersetzt. Im betrieblichen Bereich ist dieser von Unternehmer iSd § 3 KommStG 1993, die im Vorjahr Kommunalsteuer bezahlt haben, jährlich zu entrichten.

Die Daten für die Berechnung werden jeweils im April des Folgejahres übermittelt. Anhand der Kommunalsteuerdaten wird die Anzahl der zu verrechnenden Beiträge ermittelt. Abhängig von der Bemessungsgrundlage (Summe der Arbeitslöhne, die im vorangegangenen Kalenderjahr an Dienstnehmer in den in der Gemeinde gelegenen Betriebstättten gewährt wurden) werden folgende Beiträge verrechnet:

  • bis 1,6 Mio. Euro: ein Beitrag
  • bis 3 Mio. Euro: zwei Beiträge
  • bis 10 Mio. Euro: Sieben Beiträge
  • bis 50 Mio. Euro: Zehn Beiträge
  • bis 90 Mio. Euro: Zwanzig Beiträge
  • über 90 Mio. Euro: Fünfzig Beiträge

Wer von der Kommunalsteuer befreit ist, zahlt auch keinen ORF-Beitrag. Ein-Personen-Unternehmen zahlen nur als Privatpersonen am Hauptwohnsitz.

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