ÖGK: Verzugszinsen ab 01.01.2023
Für das Kalenderjahr 2023 wurden die Verzugszinsen aufgrund des gültigen Basiszinssatzes am 31.10.2022 angepasst. Ab 01.01.2023 werden daher Verzugszinsen auf rückständige Beiträge in Höhe von 4,63% in Rechnung gestellt.
Um das zu verhindern sollten die Beiträge rechtzeitig gezahlt werden. Rechtzeitig werden Beiträge entrichtet, wenn die Einzahlung binnen 15 Tage nach Fälligkeit am Konto des Krankenversicherungsträgers gebucht sind. Fällt der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder gesetzlichen Feiertag sowie Karfreitag oder den 24. Dezember, verschiebt sich sich die Frist auf den folgenden Bankarbeitstag.
Eine verspätete Einzahlung bleibt ohne Folgen, wenn diese innerhalb von drei Tagen (Respirofrist) nach Ablauf der 15-Tage-Frist erfolgt. Auch hier verschiebt sich das Fristende auf den folgenden Bankarbeitstag, wenn es ansonsten auf ein Wochenende, gesetzlichen Feiertag, den Karfreitag oder den 24. Dezember fällt.
Erfolgt die Einzahlung auch unter Berücksichtigung der Respirofrist verspätet, fallen bereits ab dem 16. Tag Verzugszinsen an.
Quelle: Website der ÖGK