Förderung Heizkesseltausch und thermischer Gebäudesanierung
Privatpersonen, Gebäudeeigentümerinnen und Betriebe werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen einen hocheffizienten oder klimafreundlichen Nah- oder Fernwärmeanschluss bzw. wo das nicht möglich ist gegen eine Wärmepumpe oder eine Biomasseheizung durch eine Förderung unterstützt.
Privatpersonen steht für diesen Tausch eine Fördersumme von bis zu 7.500 Euro zu. Zusätzlich wird ein „Raus aus Gas“-Bonus von 2.000 Euro vergeben, wenn ein gasbetriebenes Heizungssystem gegen eine klimafreundliche Alternative ersetzt wird. Wird gleichzeitig eine thermische Solaranlage umgesetzt, so kann darüber hinaus ein Solarbonus von 1.500 Euro vergeben werden. Gebäudeeigentümerinnen können für den Tausch des fossilen Heizsystems mit bis zu 15.000 Euro unterstützt werden, einen „Raus aus Gas“- Bonus zwischen 2.000 und 4.000 Euro und einen Solarbonus bis zu 4.000 Euro erhalten. Wird eine Zentralheizung statt eines dezentralen Heizsystems errichtet, so erhöht sich die Förderung um je 3.000 Euro für jede angeschlossene Wohnung. Weiters kann ein zusätzlicher „Raus aus Gas“-Zuschlag von 600 Euro je Wohneinheit lukriert werden. All diese Förderungsbeträge gelten für Anträge ab 12.09.2022.
Ursprünglich war ein Ende dieses Förderangebots mit dem Jahr 2022 vorgesehen, nun ist aber die Weiterführung dieser Förderungen für die Jahre 2023 und 2024 gesichert.
Ab 3. Jänner 2023 wird der Sanierungsscheck zur Förderung von Einzelbaumaßnahmen im Ein-, Zweifamilien- oder Reihenhaus vereinfacht. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Vorab-Registrierung und eine Antragstellung nach Umsetzung der Maßnahmen erforderlich, wobei der Zeitraum zwischen Registrierung und Antragstelle 12 Monate beträgt. Der höchste Förderungssatz wird von 30 auf 50 Prozent angehoben. Weiters gibt es Förderangebote für eine Teilsanierung, bei der der Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent gesenkt werden muss. Die Fördersumme ist nach dem Grad des reduzierten Heizwärmebedarfs gestaffelt und beträgt höchstens 14.000 Euro.
Darüber hinaus können thermische Sanierungen und der Heizkesseltausch seit diesem Jahr als Sonderausgaben über fünf Jahre verteilt mit 800 Euro pro Jahr für die thermische Sanierung bzw. mit 400 Euro pro Jahr für den Heizkesseltausch steuermindernd geltend gemacht bzw. abgeschrieben werden.
Lilian Levai 12/2022