Energiegutschein

Die österreichische Bundesregierung möchte mit dem sogenannten Energiegutschein einen Energiekostenausgleich schaffen, der die gestiegenen Preise abfedern soll. Der Betrag von 150 € wird bei der folgenden Jahres- oder Schlussabrechnung direkt vom Energielieferanten abgezogen. Der Gutschein wurde an alle österreichischen Haushalte (relevant ist dabei der Hauptwohnsitz) versendet. Eingelöst werden kann er von Einpersonenhaushalten deren Einkünfte maximal 55.000 € pro Jahr bzw. von Mehrpersonenhaushalten deren Einkünfte maximal 110.000 € pro Jahr betragen.  

Der Antrag auf dem Energiegutschein muss bis spätestens 31. Oktober 2022 eingebracht werden. Der Gutschein ist steuerbefreit und wird auch nicht als Sozialhilfe angerechnet.

Lilian Levai 06/2022

Siehe auch: Energiegutschein – Berechnung Einkunftsgrenze 05/2022

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