Leistungsort bei Online-Veranstaltungen (Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2021)
Bei Online-Veranstaltungen, die in Echtzeit (Live) über das Internet übertragen werden, richtet sich ab 01.01.2022 der Leistungsort nach dem Tätigkeitsort. Sprich nach dem Ort, an dem der Leistungsempfänger ansässig ist.
Web-Seminare, solange sie nicht im Wesentlichen automatisiert bzw. auf Abruf (on-demand) erbracht werden, zählen zu den oben beschriebenen Online-Veranstaltungen und somit nicht zu elektronisch erbrachten Leistungen.