Übermittlung der Jahreslohnzettel und Spendenbestätigungen 2021
ArbeitgeberInnen sind verpflichtet bis zum 28.02.2022 den Jahreslohnzettel sowie die Meldungen E18 für da Jahr 2021 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Diese Frist gilt auch für die Übermittlung von Spendenbestätigungen.
Daher ist es für die Einbringung der Steuerklärung 2021 ratsam diese Frist abzuwarten.