JobTicket: Ab 01.07.2021 mit vielen Vorteilen
Das JobTicket wird zum „Öffi-Ticket“ ausgeweitet und bringt einige Vorteile. So kann der Arbeitgeber nun auch die Kosten für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer steuerfrei übernehmen, sofern dieses Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Bisher galt dies nur für Streckenkarten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Da die Begünstigung auch auf die Umwelt setzt, gelten nur Ticket für eine längeren Zeitraum. Also keine Einzel- oder Tagestickets. Auch das neue Klimaticket ist von der Steuerfreiheit umfasst.
Eine weitere Verbesserung ist, dass der Arbeitgeber nun die Kosten übernehmen kann. Sprich, der Arbeitgeber ersetzt dem Arbeitnehmer die entstandenen Kosten. Bisher musste für die Steuerfreiheit der Arbeitgeber direkt an das Verkehrsunternehmen zahlen. Die Kostenübernahme ist allerdings erst bei Erwerben ab dem 30.06.2021 möglich.
Weitere Facts:
- keine Gehaltsumwandlung
- nur vom Off-Ticket nicht umfasste Strecken dürfen mittels Pendlerpauschale geltend gemacht werden
- Kostenübernahme ist am Lohnzettel anzuführen
- Kostenübernahme ist auch sozialversicherungsfrei
- Kostenübernahme stellt Betriebsausgabe beim Arbeitgeber dar und verursachte keine Lohnnebenkosten