Längere Kündigungsfristen der Arbeiter ab 1. Oktober 2021
Ab dem 1.10.2021 kann die Arbeitgeberkündigung nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden. Eine Ausnahme gilt bei Saisonbetrieben – hier können weiterhin kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden.
Die Kündigungsfristen für Arbeiter ab dem 1.10.2021:
- im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
- ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
- ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
- ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
- ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate
Zudem sind die gesetzlich normierten Kündigungstermine einzuhalten, bei denen es sich um das jeweilige Quartalsende handelt: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember.
Es ist auch eine Vereinbarung zusätzlicher Kündigungstermine (15. und Letzter eines Kalendermonats), wie bei Angestellten üblich, möglich.