UID-Abfrage
TIPP: Abfrage der UID-Nummer nach Stufe 2 via Finanz Online
Es steht Ihnen als Bestätigung über die Gültigkeit einer abgefragten UID-Nummer neben der Stufe 1 auch die Stufe 2 im FinanzOnline zur Verfügung. Bisher war die Abfrage nach Stufe 2, die im Unterschied zur Stufe 1 auch Name und Anschrift der Unternehmerin anzeigt, ausschließlich über das zuständige UID-Büro möglich. Jetzt erfolgt die entsprechende Bestätigung direkt am Bildschirm und muss in ausgedruckter Form aufbewahrt werden. Außerdem lässt die Abfrage nach Stufe 2 im FinanzOnlinedie Überprüfung österreichischer Unternehmen zu.
Die Kontrolle der UID der Geschäftspartnerin nach Stufe 2 ist für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen, bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen und bei Abholfällen bedeutend, um nicht den Vorsteuerabzug aus der Rechnung zu verlieren.
(Marina Polly) 03/09