Steuerzahlungen richtig und praktisch
Für die regelmäßigen Abgabenzahlungen stehen den Betrieben je nach Behörde verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Wer das optimal organisieren will, sollte die Varianten gut kennen.
Gemeinden heben die Kommunalsteuer ein, in Wien auch die Wr. Dienstgeberabgabe (U-Bahn-Steuer). Dafür gibt es in Wien zur richtigen Zuordnung eine Abgabennummer + einen Code für die Abgabe und Zeitraum, in nö. Gemeinden z.B. eine Steuernummer. Die Zahlung ist per Erlagschein, der bei Bedarf angefordert werden kann, oder per Electronic-Banking möglich.
Die Gebietskrankenkassen bieten für die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge drei Wege an: einerseits die Überweisung per Erlagschein oder Electronic-Banking, andererseits das SEPA-Lastschriftsverfahren*). Bei letzterem werden die Beiträge von der Gebietskrankenkasse eingezogen. Das ist möglich, da die SV-Beiträge auch meldepflichtig sind, und somit die Gebietskrankenkasse den Betrag durch die verpflichtende Meldung der monatlichen Beiträge kennt.
Das Finanzamt hat für die Bezahlung der Abgaben die Zahlungsanweisung*) nur mehr für Fälle vorgesehen, in welchen das Electronic-Banking nicht zumutbar*) ist. Somit wurde das Electronic-Banking-System zum Standard und die Banken waren aufgefordert, sog. „Finanzamtszahlungen“ zur Verfügung zu stellen. Daneben wurde eine neue Möglichkeit geschaffen: die „eps*)-Überweisung“. Damit können die Steuerpflichtigen direkt aus dem FinanzOnline ihre Überweisungen tätigen.
NEU: ab 1. Juli 2019 werden die Finanzämter auch die Einziehung*) der Steuern anbieten.
*) ZUMUTBAR ist das E-Banking, wenn der Steuerpflichtige dies auch für andere Zahlungen nutzt.
EPS ist ein Bezahlservice österreichischer Banken
ZAHLUNGSANWEISUNG = Überweisung per Erlagschein
SEPA-Lastschrift = Einziehung
(Marina Polly) 03/19