Haben Sie Geld im EU-Ausland angelegt?

Die EU-ZINSENRICHTLINIE sogt für die richtige Versteuerung!

STEUERhintergrund:

Änhlich wie Österreich handhaben es alle EU-Staaten, wenn Zinsen aus angelegten Geldern „verdient“ werden. Sie sind steuerpflichtig – manchmal durch einen Steuerabzug (KESt –steht für „Kapitalertragsteuer“), manchmal durch eine Erklärungspflicht. Aus historischen Gründen werden dabei oft die ausländischen Anleger ausgenommen, da diese ihre Zinseinkünfte ohnehin in ihrem Wohnsitzstaat zu versteuern haben. Scheinbar ist es oftmals in der Vergangenheit zu Lasten der Wohnsitzstaaten unterblieben, diese Zinseinkünfte aus ausländischen Kapitalanlagen im Inland zu versteuern. Dem wurde nun teilweise Abhilfe geschaffen.

STEUERfacts:

Seit 1.7.2005 hat die Mehrzahl der EU-Staaten sich in der EU-ZINSENRICHTLINIE verpflichtet, Zinseinkünfte von EU-Ausländern an das jeweilige Finanzamt des Heimatlandes zu melden. Österreich hat sich aus dieser Vereinbarung zwar unter Bezug auf das Bankgeheimnis ausgenommen, muss jedoch zumindest bei „begründetem Verdacht“ Konteninformationen im Wege der Amtshilfe ausländischen Behörden zur Verfügung stellen. Ähnliche Ausnahmen haben andere „Steueroasen“-Staaten wie Schweiz, Belgien oder Luxemburg verhandelt.

STEUERpraxis:

Es erfolgen nun laufend die ausländischen Meldungen an die österreichischen Steuerbehörden – und, wenn auch mit etwas Verspätung: die Finanzämter reagieren darauf mit Verfahren zur Besteuerung dieser Zinseinkünfte.

STEUERtipp:

Ausländische Zinseinkünfte sind in der inländischen Steuererklärung anzuführen. Die Versteuerung kann je nach der persönlichen Einkommenslage wahlweise pauschal mit 25% oder nach dem Steuertarif vorgenommen werden. Etwaige Quellensteuern können dabei berücksichtigt werden.

Zwar sind sonstige Veranlagungserträge wie Ausschüttungen, Fondserträge oder Spekulationsgewinne von der Zinsenmeldepflicht ausgenommen, jedoch sind diese dennoch im Inland zur Steuerpflicht zu erfassen.

Die wissentliche Nichterklärung von steuerlichen Einkünften stellt ein finanzstrafrechtliches Vergehen dar.

(Marina Polly) 09/10

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