Highlights des Abgabenänderungsgesetzes 2014

ÄNDERUNGEN DES EINKOMMENSTEUERGESETZES

·         Entfall der Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenze

Ab der Veranlagung 2014 entfällt für natürliche Personen die bislang vorgesehene Verlustverrechnungs- und Vortragsgrenze von 75%. Künftig sind Verluste zu 100% mit Einkünften des laufenden Jahres verrechenbar. Für Körperschaften bleibt die 75%-Grenze bestehen.

·         Erweiterung der begünstigten Spendenempfänger

Künftig umfasst der Kreis der spendenbegünstigten Einrichtungen auch Einrichtungen, die zwar ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU aber Österreichbezug haben.

·         Langfristige Rückstellungen

Bisher waren steuerlich langfristige Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden, erfolgt die Abzinsung der Rückstellungen über die tatsächliche Laufzeit mit einem Zinssatz von 3,5%. Bereits gebildete Rückstellungen sind über 3 Jahre ertragswirksam aufzulösen, sofern sich nach der neuen Regelung ein niedrigerer Rückstellungsbetrag ergibt.

·         Änderungen beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni 2014 enden, fallen nur noch Wohnbauanleihen unter die begünstigten Wertpapiere.

SONSTIGE ÄNDERUNGEN

·         Die Gesellschaftsteuer in Höhe von 1% wird mit 1.1.2016 abgeschafft.

·         Erhöhung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer ab 1.3.2014 durch ein Stufensystem, das Pkw mit höherer Motorleistung stärker belastet

·         Ab 1.3.2014 wird der CO²-Ausstoß anstatt des Treibstoffverbrauchs als neue Bemessungsgrundlage für die NoVA herangezogen. Der Steuersatz ergibt sich aus dem CO²-Emissionswert je km minus 90g, dividiert durch 5. Der Höchststeuersatz wird mit 32% für Fahrzeuge mit einem CO²-Ausstoß von 250g/km gedeckelt.

·         Der Regelsatz der Alkoholsteuer wird mit 1.3.2014 auf 1.200 € je Hektoliter Alkohol erhöht.

·         Die Schaumweinsteuer beträgt ab 1.3.2014 100 € je Hektoliter Schaumwein.

·         Die Tabaksteuer wird in 4 Stufen angehoben (ab 1.3.2014, 1.4.2015, 1.4.2016 und 1.4.2017) und beträgt für Zigaretten letztlich 39% des Kleinverkaufspreises und 53 € je 1.000 Stück.

 (Renate Schneider) 03/15

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