FinanzOnline – Benachrichtigung bei elektronischer Zustellung
Sollten Sie einen persönlichen FinanzOnline-Zugang und der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, wurde entsprechend einer Änderung der FinanzOnline-Verordnung (§ 5b Abs. 2) die E-Mail-Verständigung in die Nachrichten aktiviert.
Daher sollten Sie überprüfen, ob Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist. Auf die Benachrichtigung kann allerdings auch verzichtet werden. Das ist in der Funktion „Zustellung“ möglich.