Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus kann seit 15. Juli 2024 online auf der Website handwerkerbonus.gv.at beantragt werden. Die Förderung von Handwerkerleistungen steht allen volljährigen Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich für die Zwecke des eigenen Wohnbedarfs zu. Sie beträgt 20% der förderbaren Nettokosten. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 € pro Person und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Sollte im ersten Antrag die maximale Förderungshöhe nicht ausgeschöpft worden sein, kann kein weiterer Antrag für diese Wohneinheit gestellt werden. Wenn in dieser Wohneinheit aber eine weitere volljährige Person ihren Wohnsitz hat, ist diese Person antragsberechtigt für den Differenzbetrag auf die maximale Förderhöhe. Der Förderantrag muss mindestens 50 € ohne Umsatzsteuer für Handwerkerleistungen aufweisen.
Gefördert werden eine Vielzahl von Handwerksarbeiten, darunter zählen Dach- und Fassadenarbeiten, Spenglerarbeiten, Austausch von Fenstern und Bodenbelägen, Installationen (Elektro, Sanitär, Heizung), Malerarbeiten, Tischlerarbeiten sowie Gartengestaltung, Dach- oder Fassadenbegrünung, Terrassenüberdachung sowie Teichanlagen und Pools. Nicht von der Förderung umfasst sind Material- und Entsorgungskosten, Planungs- und Beratungskosten, gesetzlich vorgeschriebene Wartungsarbeiten wie Rauchfangkehrerbesuche und Arbeitsleistungen von Unternehmen, die nicht im österreichischen Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) registriert sind.
Die förderfähigen Arbeiten müssen zwischen dem 1. März 2024 und dem 31. Dezember 2025 durchgeführt worden sein. Für Leistungen im Jahr 2024 ist die Antragsstellung bis längstens 28. Februar 2025 möglich, im Jahr 2025 ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026.
Die Antragsstellung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Neben den persönlichen Angaben müssen die entsprechenden Handwerksrechnungen hochgeladen werden. Zur Identifizierung ist eine Anmeldung mit ID-Austria erforderlich oder alternativ das Hochladen eines Lichtbildausweises. Falls jemand über keinen Online-Zugang verfügt, bieten die Bürgerservicestellen der Gemeindeämter Unterstützung.
Bei der Rechnungsausstellung ist darauf zu achten, dass der Rechnungsadressat mit dem Antragsteller übereinstimmen muss. Weiters ist das Datum der Leistungserbringung und der Leistungsort verpflichtend anzugeben. Ebenso ist die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen. Es sind die Anzahl der Arbeitsstunden, die Bezeichnung der konkreten Arbeitsleistung sowie der Endbetrag (ohne Umsatzsteuer) anzuführen. Jede Art von Transportkosten oder Lieferkosten sind nicht förderbar.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese an handwerkerbonus@bhag.gv.at senden. Telefonische Auskünfte erhalten Sie über ein Callcenter, das von Mo-Do von 8:00 bis 16:00 und Fr von 8:00 bis 15:00 unter der Nummer +43 50506 859333 besetzt ist.
(Renate Schneider) 12/2024