Erhöhung des Kilometergelds für Dienstfahrten ab 2025

Das Kilometergeld regelt die einheitliche Erstattung der Kosten, die durch die Nutzung eines privaten Fahrzeugs für dienstliche Zwecke entstehen. Mit 1.1.2025 werden die Kilometergeldsätze erstmals seit 2011 erhöht:

Die Erhöhung geht mit einer Harmonisierung einher: das amtliche Kilometergeld wird künftig unabhängig davon, ob ein Pkw, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, 50 Cent betragen. Außerdem wird die Obergrenze für dienstlich gefahrene Kilometer bei Fahrrädern von 1.500 auf 3.000 pro Jahr angehoben.

Das Kilometergeld für Fußwege bleibt bei 38 Cent pro Kilometer, gilt aber ab 2025 bereits für Dienstwege von mehr als einem Kilometer, während bisher zwei Kilometer überschritten werden mussten. 

Durch diese Neuerungen sollen Anreize gesetzt werden, um Dienstfahrten vermehrt ohne Auto oder in Fahrgemeinschaften zurückzulegen. 

(Lilian Levai-Dalbauer) 12/24

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