Änderungen ab 1. Jänner 2024 im Bereich der Körperschaftsteuer

  1. Senkung des Mindest-Stammkapitals der GmbH

Zur Förderung von Unternehmensgründungen, KMUs und von Start-Ups wird das Mindeststammkapital von GmbHs generell auf 10.000 € abgesenkt. Die bisherige Verpflichtung der gründungsprivilegierten GmbHs innerhalb von 10 Jahren auf ein Stammkapital von 35.000 € aufzufüllen entfällt. Da für die Flexible Kapitalgesellschaft grundsätzlich die Regelungen des GmbH-Gesetzes gelten, kommt auch für die FlexCo ein Mindeststammkapital von 10.000 € zur Anwendung.

  1. Senkung der Mindestkörperschaftsteuer für GmbH und FlexCo

Durch die Senkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 € beträgt die Mindeststeuer für eine GmbH und FlexCo künftig nur noch 125 EUR pro Kalendervierteljahr (5% von 10.000 € = 500 € p.a.). Damit entfällt die Erhöhung der Mindest-KÖSt nach Ablauf von 5 Jahren und 10 Jahren seit Bestehen.

  1. Senkung der Körperschaftsteuer

Bereits 2023 wurde die Körperschaftsteuer von 25% auf 24% reduziert. 2024 folgt nun die weitere Senkung der Körperschaftsteuer auf 23%. Für Körperschaften mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr 2023/2024 beträgt bei der Veranlagung 2024 der KÖSt-Satz für Einkommensteile aus dem Kalenderjahr 2023 24% und für Einkommensteile aus dem Kalenderjahr 2024 23%.

(Renate Schneider) 09/2024

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