Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechtsteintragungsgebühr

Die Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht und Pfandrecht wurden bei Anschaffung eines Eigenheims bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro mit einer Befristung für zwei Jahre abgeschafft. Bei einer 100-prozentigen Fremdfinanzierung sind so bis zu 11.500 Euro bzw. bei Eigenfinanzierung bis zu 5.500 Euro Ersparnis möglich. 

Wird die Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro überschritten, werden die Gebühren nur bis zu dieser Grenze erlassen. Ab 2 Millionen Euro entfällt die Begünstigung zur Gänze.

Dies gilt nur für Rechtsgeschäfte, ab dem 1. April 2024 und wenn der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchsgericht nach dem 30.06.2024 und vor dem 1.7.2027 eingebracht wird. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung ist der Nachweis eines dringenden Wohnbedürfnisses. Dazu muss der bisherige Wohnsitz aufgegeben werden und am neuen Eigentum der Hauptwohnsitz für mindestens fünf Jahre begründet werden. 

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