Photovoltaikanlagen – was Sie über die Überschusseinspeisung wissen sollten
Bei Errichtung einer Photovoltaikanlage, die nicht nur den Eigenbedarf decken soll, werden Sie mit der Einspeisung von Solarstrom Energieproduzent. Das hat auch steuerliche Konsequenzen.
Über technische Details der Anlage gilt es sich zu informieren. Dabei ist die Spitzenlistung der Anlage in kWp (Kilowatt-Peak), die Stromproduktion in kWh (Kilowatt-Stunden) und die Menge des Verkaufs in kWh zu beachten, dann auch die Herstellkosten der Anlage und eventuell erhaltene Förderungen.
Ein Beispiel:
Laut einem österreichischen Anbieter könnte man mit 120 Modulen (ca. 200 m²) eine kWp-Leistung von 35 erzielen und eine Jahresleistung von 35.000 kWh. Angenommen, die Herstellung kostete EUR 60.000 und es gab EUR 5.000 Förderung dafür, dann ergibt sich folgende Gewinnermittlung bei 100%iger Einspeisung:
Einnahmen | EUR 0,30 je kWh für 35.000 kWh | EUR 10.500 |
Ausgaben: | ||
AfA (Nutzungsdauer 20 Jahre) | 5% von EUR 55.000 | EUR – 2.750 |
Nebenkosten wie Versicherung oder Instandhaltung | geschätzt | EUR – 500 |
Gewinn | EUR 7.250 |
Steuerliche Begünstigungen wie IFB oder Gewinnfreibetrag können das Ergebnis noch beeinflussen. Die eventuelle Privatnutzung kürzt die Ausgaben aliquot.
STEUERfrei:
Für natürliche Personen besteht eine Einkommensteuerbefreiung von bis zu 12500 kWh Einspeisung bei einer Anlage bis zu 35 kWp Leistung und bis zu 25 kWp vertraglicher Anschlussleistung.
STEUERfrei-TIPPs:
- Die Steuerbefreiung ist in Leistung, nicht in EUR-Beträgen formuliert und ist bei Überschreiten als Frei-„Leistung“ abziehbar.
- Neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften besteht zusätzlich ein Veranlagungsfreibetrag von 730 €.
- Die Stromlieferung ist umsatzsteuerpflichtig, jedoch gilt für Privathaushalte vermutlich die Kleinunternehmerregelung, für Unternehmer geht die Steuerschuld auf den Stromabnehmer über.
- Größere (private) Stromproduzenten haben zu beachten, dass die Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) auch sozialversicherungspflichtig sind, wenn sie 6.010,92 € (Stand 2023) überschreiten.
(Marina Polly) 12/23