Homeoffice-Pauschale
Ab dem Jahr 2021 können von Arbeitgeber:innen zur Abgeltung von Mehrkosten maximal 3 Euro pro Tag an Arbeitnehmer:innen im Homeoffice ausgezahlt werden. Für höchstens 100 Homeoffice-Tage (also max. 300 Euro) bleiben die Zahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Werden durch die Arbeitgeber:innen weniger als 3 Euro pro Homeoffice-Tag ausbezahlt, kann die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist die Angabe der absolvierten Homeoffice-Tage am Lohnzettel sowie eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in.
Die Regelungen sind vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.