Entlastung und Teuerungsabgeltung für Selbständige
Für Pensionistinnen, Arbeitnehmerinnen, Energiekonsumentinnen und zuletzt auch Unternehmen hat das Parlament Erleichterungen und Zuschüsse bereitgestellt:
- ENERGIEGUTSCHEIN 150 €
- ENERGIEKOSTENZUSCHUSS 30% der Teuerung
- ABGABENBEFREIUNG der Teuerungsprämie
- ERHÖHUNG des Pendlerpauschales
- TEUERUNGSBONS 250 € (ausbezahlt mit dem Klimabonus)
- EINMALZAHLUNG für Pensionistinnen 500 €
- TEUERUNGSABSETZBETRAG für Arbeitnehmerinnen 500 €
Auch für die GSVG-Versicherten gab es 2022 Erfreuliches: doch vielleicht unbemerkt.
Auf ihrem SVS-Kontoauszug finden sie zwei außergewöhnliche Gutschriften:
- Per 31. Mai eine Gutschrift für Krankenversicherungsbeiträge nach der Ökosozialen Steuerreform. Die Gutschrift liegt je nach Beitragsgrundlage zwischen 60 und 315 €. Über einer Beitragsgrundlage von 2.900 € erhält man keine Gutschrift.
- Per 30. November einen Sozialversicherungsbonus, der je Beitragsgrundlage zwischen 100 und 500 € liegt. Auch hier gilt die Grundlagenobergrenze von 2.900 €.
Ein kleiner Unterschied ist bemerkbar: während die Krankenversicherungsgutschrift als Kostenminderung quasi steuerpflichtig ist, stellt der Sozialversicherungsbonus eine Sonderstellung dar: bis zu einem Jahreseinkommen von 24.500 € ist er steuerfrei.
Marina Polly 12/2022