Langzeit-Kurzarbeitsbonus: 500 € für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die im Dezember 2021 sowie mindestens 10 Monate während der Covid-19-Pandemie in Kurzarbeit waren, können eine Einmalzahlung in Höhe von 500 € beantragen.
Die Voraussetzungen:
- Kurzarbeit im Dezember 2021
- Mindestens 10 Monate Kurzarbeit im Zeitraum März 2020 bis November 2021
- Sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage im Dezember 2021 maximal 2.775 €
Die Antragstellung:
- Elektronisch mit Handy-Signatur über die Buchhaltungsagentur (https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/)
- Digital oder postalisch nach Erhalt einer Benachrichtigung*)
*) Eine Benachrichtigung erhalten alle Personen, auf welche die Voraussetzungen zutreffen automatisch, voraussichtlich bis Ende Juni 2022. Darin werden die Antragsmöglichkeiten erläutert.
STEUERtipp:
Die Beantragung muss bis 31.12.2022 erfolgen.
Marina Polly 06/2022
Siehe auch: Langzeit-Kurzarbeitsbonus 04/2022