Erhöhung Pendlerpauschale ab Mai 2022
Mit 26.04.2022 hat der Nationalrat beschlossen, dass zur Abgeltung der erhöhten Treibstoffkosten im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 zusätzlich zu den aktuellen Pauschbeträgen der Pendlerpauschale folgende Zuschläge zu berücksichtigen sind:
Der Pendlereuro erhöht sich in diesem Zeitraum um 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Bislang betrug dieser 2 Euro.
Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale sowie eine Einkommensteuer unter null haben, erhöht sich der errechnete und zurückzuerstattende Betrag (SV-Rückerstattung) im Kalenderjahr 2022 um 60 Euro und im Kalenderjahr 2023 um 40 Euro.
Wenn die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben wird, und für Lohnzahlungszeiträume ab Mai 2022 noch nicht berücksichtigt wurden, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer eine Aufrollung so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.