Vorabinformation: Vorauszahlungen ESt/KSt können aufgrund Energiekostenbelastung herabgesetzt werden
In Planung ist die Möglichkeit einer Herabsetzung von Einkommensteuer- bzw. Körperschaftssteuervorauszahlungen, wenn der Steuerpflichtige vom Anstieg der Energiekosten wirtschaftlich betroffen ist. Bei den folgenden zwei Fällen liegen die Voraussetzungen vor:
- Es besteht für das Kalenderjahr 2021 (2022 bei abweichenden Wirtschaftsjahr) ein Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung
- Der Anteil der Energiekosten an den Gesamtkosten beträgt mehr als 3%
Kann das Vorliegen der Voraussetzungen glaubhaft gemacht werden, kann eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2022 auf 50% der bisher festgesetzten Zahlungen erfolgen.