Widerruf des Regelbesteuerungsantrags: Fristende 31.01.
Wenn der Gesamtumsatz in einem Jahr nicht mehr als 35.000 Euro netto beträgt, besteht eine Befreiung von der Umsatzsteuer („Kleinunternehmerregelung“). Kommt die Regelung zur Anwendung, haben Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und brauchen somit auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Es aber auch kein Vorsteuerabzug zu.
Es besteht die Möglichkeit auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen zu verzichten. Diese Erklärung ist für mindestens fünf Jahre bindend und kann danach jährlich zum 31.01. widerrufen werden.