Endet bald: Steuerfreie Corona-Prämie 2021
Bonuszahlungen bis € 3.000 an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Ende Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind steuerfrei.
Die Zahlungen dürfen nicht statt dem laufenden Gehalt/Lohn oder anderen Bonuszahlungen ausbezahlt werden, sondern nur zusätzlich aufgrund der Covid-19-Krise. Das ist auch für Zeiten von Kurzarbeit möglich.
Die Auszahlung kann in Teilbeträgen oder einmalig (auch in Form von Gutscheinen) geleistet werden.
Die Corona-Prämien sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit und erhöhen nicht das Jahressechstel bzw. werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.