Zum Jahresende: für Unternehmerinnen
Aufgrund der noch anhaltenden Pandemiemaßnahmen scheinen Tipps zum Steuersparen am Jahresende manchen überflüssig. Aber für andere Unternehmerinnen bringen wir dennoch einige Hinweise.
Spenden:
Bis zu 10% des Jahreseinkommens 2021 können als Spenden für begünstigte Zwecke abgesetzt werden. Dazu sehen Sie am besten auf der Seite des BMF (Bundesministerium für Finanzen) nach, welche Organisationen zur Verfügung stehen.
Sponsoring:
Auch verschiedene gemeinnützige Organisationen, die nicht über das Begünstigten-Format verfügen, können mit Werbeauftritten für Ihr Unternehmen unterstützt werden. Das ist bei nachweislicher Werbeleistung voll absetzbar.
Investieren A:
Derzeit sind Investitionen in mehrjährige Güter voll absetzbar, wenn Sie den Wert von 800 € nicht überschreiten. Für das nächste Jahr ist durch die Steuerreform vorgeschlagen, diesen Betrag auf 1000 € je Wirtschaftsgut zu erhöhen.
Investieren B:
Langlebige und teurere Wirtschaftsgüter können den investitionsbedingten Freibetrag erhöhen.
Beispiel investitionsbedingter Freibetrag: Bei einem Gewinn von 40.000 € liegt der allgemeine Gewinnfreibetrag bei maximal 3.900 € (13% von 30.000 €). Die darüber liegenden 1.300 € (13% von 10.000 Euro) können als investitionsbedingter Gewinnfreibetrag abgesetzt werden. Also können Sie bei Investitionen von 1.300 € diese zusätzlich zur Abschreibung voll absetzen. Dies gilt neben Investitionen für ungebrauchte (also neue) Sachgüter allerdings auch für bestimmte Wertpapiere, die dann 4 Jahre lang im Depot bleiben müssen. |
Bei den genannten Investitionen ist ein energiebewusster Einsatz wohl nur bei gut gewählten Produkten (materiell wie immateriell) zu leisten.
(Marina Polly)