Verlängerter Verlustersatz
Mittels Verordnung wurden die Details über die Verlängerung des Verlustsatzes veröffentlicht. Die wichtigsten Punkte:
- Der Verlustsatz wird bis 31.12.2021 verlängert.
- Statt den bisher 30% Umsatzausfall gelten nun 50% als Voraussetzung.
- Die Antragstellung erfolgt in bis zu 2 Tranchen. Antrag der I. Tranche ab 16.8. bis 31.12.2021 und der II. Tranche ab 1.1. bis 30.06.2022.
Die Verordnung finden Sie hier.