Verlängerung Ausfallbonus (Ausfallbonus II)
Der Ausfallbonus wird um weitere drei Monate bis zum 30. September 2021 verlängert. Die Voraussetzung hierfür ist ein Umsatzausfall von 50% (bisher 40%). Es besteht keine Verknüpfung mit dem Fixkostenzuschuss (kein Vorschusselement).
Die Deckelung steigt von 30.000 EUR auf 80.000 EUR. Neu in diesem Zusammenhang: Deckelung mit der Kurzarbeit. Die Dividenden- und Bonusregelung ist gleich wie beim FKZ 800.000.
Die Antragstellung ist ab 16. August 2021 und bis zum viertfolgenden Monat möglich.
Alle Details finden Sie in der VO Ausfallbonus II.