Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 5% bis 31.12.2021
Für die besonders betroffenen Bereiche Gastronomie, Hotellerie und Kultur sowie Publikationen wurde der ermäßigte Steuersatz von 5% bis 31.12.2021 verlängert. Nicht verlängert wurde der ermäßigte Steuersatz für Zeitungen und andere periodische Druckschriften.
Im Bereich der Gastronomie gilt der Steuersatz iHv 5% weiterhin für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken. Das betrifft neben den Gastronomiebetrieben auch die Abgabe von Speisen und Getränken in Konditoreien, Bäckereien bzw. Fleischereibetrieben.
Ebenso gesenkt bleibt die Umsatzsteuer für Übernachtungen in Hotels, in anderen Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen.
Im Publikations- und Kulturbereich fallen die Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von
- Büchern, Broschüren und ähnliche Drucke
- elektronischen Publikationen
- Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- und Malbücher für Kinder
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt
- kartographische Erzeugnisse aller Art
- Gemälde und Zeichnungen sowie Collagen
- Originalstiche, -schnitte und -steindrucke
- Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst
- Tapisserien
- künstlerische Fotografien
weiterhin unter den 5%-igen Steuersatz.
Für folgende Leistungen findet der ermäßigte Steuersatz ebenso weiterhin Anwendung:
- Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler
- Leistungen, die regelmäßig mit dem Betrieb eines Theaters verbunden sind
- Veranstaltungen von Theateraufführungen
- Musik- und Gesangsaufführungen
- Filmvorführungen
- der Besuch von botanischen oder zoologischen Gärten sowie Naturparks
- Zirkusvorführungen
- Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller
(Renate Schneider) 07/2021