Erhöhung der Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe
Seit 1. Jänner 2020 dürfen Arbeitnehmer und Selbstständige höchstens 15.000 € brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr dazu verdienen, um den Anspruch auf Familienbeihilfe zu behalten.
(Lilian Levai) 07/21