Umsatzsteuer Reparaturdienstleistungen und Schutzmasken
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen
Ab 1. Jänner 2021 gilt auf Reparaturleistungen (einschließlich Ausbesserungen und Änderungen) bei Fahrrädern, Schuhe, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 10%.
Verlängerung der Umsatzsteuerbefreiung für alle Schutzmasken
Der Umsatzsteuersatz auf Schutzmasken wurde ab dem 23.01.2021 auf 0% gesenkt. Ursprünglich wurde die Befreiung bis zum 01.07.2021 begrenzt. Nun wurde der 0%-USt-Satz für Lieferung/ig Erwerb von Schutzmasken bis zum 31.12.2021 verlängert.