Investitionsprämie

Ziel der Investitionsprämie ist es einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, um nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren.

Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen Zuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen, die zwischen dem 1.9.2020 und 28.2.2021 bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) beantragt und spätestens bis zum 28.2.2022 umgesetzt werden. Es muss mit der Investition vor dem 1.3.2021 begonnen worden sein. Als erste Maßnahmen sind bspw Rechnungen, der Baubeginn oder Kaufverträge anzusehen, wobei Planungsleistungen nicht darunter zu subsumieren sind.

Nicht gefördert werden klimaschädliche Investitionen, das sind Investitionen in die Errichtung bzw. Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen. Weiters werden aktivierte Eigenleistungen, der Erwerb von Grundstücken und von Gebäuden, Finanzanlagen sowie Unternehmensübernahmen nicht gefördert.

Die Prämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Wird die Investition jedoch in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit/Life-science getätigt, verdoppelt sich die Investitionsprämie auf 14%. Solche besonders förderungsfähigen Investitionen stellen bspw Elektro-Fahrzeuge, thermische Solaranlagen oder Anschaffungen von digitalen Technologien wie künstlicher Intelligenz, Blockchain und Big Data dar.

Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von 5.000 € belaufen. Es können somit kleinere Investitionen z.B. auch geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden.

Durch die Investitionsprämie kommt es nicht zu einer entsprechenden Reduzierung der AfA-Bemessungsgrundlage, wie das bei Investitionszuschüssen der Fall ist.

(Renate Schneider) 12/2020

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