NPO-Unterstützungsfonds
Wer profitiert davon?
Folgende nicht-gewinnorientierte Organisationen (NPOs) und gemeinnützige Vereine können einen Antrag stellen:
- gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen
- Freiwillige Feuerwehren
- gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften
Voraussetzungen sind der Sitz sowie die Tätigkeit in Österreich, ein Gründungs- oder Errichtungsdatum vor bzw. am 10.03.2020 sowie eine wirtschafltiche Beeinträchtigung durch die Corona-Krise.
Wie funktioniert die Beantragung?
Der Antrag ist online zu stellen.
Sind die förderbaren Kosten, z.B. Miete, Strom und Struktur-Beitrag, in Summe höher als 3.000 €, wird höchstens der Einnahmen-Ausfall ersetzt. Berechnung: Einnahmen von 1.1. bis 30.9.2019 abzüglich Einnahmen von 1.1. bis 30.9.2020 (bei Neugründungen nach dem 1.1.2019 können die Einnahmen für die fehlenden Monate durch Hochrechnung oder Selbsteinschätzung bestimmt werden).
Auszahlung:
- bis zu 3.000 €: sofort
- bis 6.000 €: 3.000 € sofort, weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung
- über 6.000 €: 50% sofort, weitere Auszahlung nach erfolgter Prüfung der Abrechnung
(Astrid Podiwinsky) 07/2020