Härtefall-Fonds Phase 2
Welche Unternehmen profitieren davon?
Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max. 2 Mio. EUR Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
- Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
- Neue Selbständige wie z.B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie Trainer oder Vortragende
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Wie funktioniert die Beantragung?
Anträge werden über die Wirtschaftskammer Österreich online unter eingebracht. Der nicht-rückzahlbare Förderzuschuss beträgt für den Nettoeinkommensausfall maximal 2.000 EUR für einen Zeitraum, der einem Monat entspricht. Es gibt neun festgelegte Betrachtungszeiträume, aus denen sechs zu wählen sind, daher beträgt die Förderung insgesamt maximal 12.000 EUR. Zusätzlich gibt es einen Comeback-Bonus in Höhe von 500 EUR für jeden gewählten Betrachtungszeitraum. Der Comeback-Bonus beträgt damit bis zu 3.000 EUR pro Person. Damit können Antragsberechtigte insgesamt bis zu 15.000 EUR aus dem Härtefallfond erhalten.
Die Beantragung ist bis 31.1.2021 vorbehaltlich der budgetären Bedeckung möglich.
(Renate Schneider) 06/2020