Die letzten Unwetter haben in Teilen von Österreich große Schäden verursacht
Für alle Betroffenen eine kleine Übersicht, welche steuerlichen Erleichterungen für Opfer und HelferInnen bestehen:
Für HelferInnen:
- Absetzbarkeit von Spenden an Organisationen zur Hilfestellung in Katastrophenfällen und an freiwillige Feuerwehren
- Absetzbarkeit von Geld- und Sachhilfen von UnternehmerInnen, sofern eine mediale Werbewirkung besteht
- Freiwillige HelferInnen bei Katastrophen- oder Rettungseinsätzen bekommen einen Rechtsanspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts – finanziert aus dem Katastrophenfonds.(dies gilt seit 1. September 2019)
Für Opfer:
- Steuerfreiheit von erhaltenen Zuwendungen oder Spenden
- Absetzbarkeit von Kosten für die Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen und dadurch bedingte Nachbeschaffungen sind als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt (nicht allerdings für Zweitwohnsitze)
- weiters Gebührenbefreiungen, Fristerstreckungen und Erleichterungen bei Steuerzahlungen
(Mag. Marina Polly)
Siehe auch: Katastrophenschäden (06/2013)