Nutzung digitaler Amtsservices

App „Digitales Amt“

Das Webportal oesterreich.gv.at stellt seit einiger Zeit eine App namens „Digitales Amt“ zur Verfügung. Diese soll es ermöglichen, alle Bürgerservices bzw. Amtswege auch online zu erledigen. 

Erstanmeldung

Möchte man diese digitalen Amtsservices nutzen, muss man sich zunächst die kostenlose App herunterladen. Die erste Anmeldung in der App erfordert mehrere Schritte und ist aus Sicherheitsgründen als sogenannte Zwei-Faktoren-Authentifizierung durchzuführen:

Schritt 1: App öffnen und Anmeldung via Handy-Signatur wählen
Schritt 2: Anmeldung mit einem Zweitgerät (z.B. Laptop) auf der Seite „Handy-Signatur“ (A-Trust)
Schritt 3: den am Bildschirm angezeigten QR-Code mit dem Smartphone scannen
Schritt 4: Identifizierung via Fingerprint oder Gesichtserkennung

Im Zuge der ersten Anmeldung ist weiters die Eingabe des Signaturpassworts erforderlich, die die Ausstellung eines Sicherheitszertifikats bewirkt. 

Gültigkeit des Sicherheitszertifikats

Während der Gültigkeit dieses Sicherheitszertifikats kann die Identifikation ausschließlich über einen Fingerabdruck oder die Gesichtserkennung erfolgen. Das Zertifikat muss jedoch nach spätestens sechs Monaten erneuert werden und erfordert dann die erneute Eingabe des Signaturpassworts. 

Bei jedem Einstieg

Will man personalisierte Inhalte einsehen, digitale Amtsservices und Single-Sign-On nutzen, so muss man sich bei jedem Start der App „Digitales Amt“ via Fingerprint oder Gesichtserkennung identifizieren. Die Inanspruchnahme digitaler Amtsservices erfordert zusätzlich eine elektronische Unterschrift bzw. Handy-Signatur. 

Elektronische Zustellung von Behördenbriefen

Die freiwillige Registrierung bei elektronischen Zustelldiensten macht es möglich, behördliche Dokumente (RSa- und RSb-Briefe) jederzeit im Internet abrufen zu können. 

Eine solche Registrierung kann über Handy-Signatur oder Bürgerkarte erfolgen. In der Folge ist eine E-Mail-Adresse online zu hinterlegen und zu verifizieren. Sind diese Schritte getan, erhält man bei jedem neu eingehenden Behördenbrief umgehend eine Verständigung in das E-Mail-Postfach. Loggt man sich in sein persönliches Postfach namens „MeinPostkorb“ ein, kann man das behördliche Dokument herunterladen, ausdrucken oder archivieren. Die zugelassenen Zustelldienste (Österreichische Post AG, BRZ GmbH, eVersand und BriefButler.zustelldienst) sowie die Kommunikationssysteme der Behörden sind dazu verpflichtet, die Weiterleitung behördlicher Nachrichten an „MeinPostkorb“ vorzunehmen.

(Lilian Levai) 08/19

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